SPIELBETRIEB NACH "KATASTROPHENFALL" BIS AUF WEITERES AUSGESETZT
Aktualisierungsdatum, 18.03.2020, 10:59

„Der heutige Tag zeigt einmal mehr, wie dynamisch die aktuelle Situation ist, wie schnell sich das Lagebild grundlegend ändert, aber auch wie schnell wir auf die Änderungen reagieren. Das haben wir, jeweils unmittelbar im Anschluss an die entsprechenden Anordnungen der Staatsregierung, am vergangenen Freitag mit der Aussetzung des Spielbetriebs bis vorerst mindestens zum 23. März und nunmehr heute mit einer Aussetzung auf unbestimmte Zeit getan. Alle Entscheidungen des BFV müssen aus vielen Gründen, nicht zuletzt auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen, stetig mit staatlichen Vorgaben und Anordnungen einhergehen. Ich danke ausdrücklich den sehr vielen Vereinsführungen, die in den letzten Tagen die besonnene und der jeweils aktuellen Situation, die bis dato noch niemand von uns erlebt hat, angepasste Vorgehensweise des BFV mitgetragen haben. Unsere Vereine und deren über 1,6 Millionen Mitglieder erwarten von uns Planungssicherheit und verantwortungsvolles Handeln. Deshalb haben wir heute auf die Neuentwicklung sofort reagiert und das Vorgehen der aktuellen, völlig neuen Situation nach Ausrufung des Katastrophenfalles angepasst. Alle Vereine können sich sicher sein, dass wir auch weiterhin die Situation permanent beobachten, dabei alle Szenarien von einer Fortsetzung des Spielbetriebs bis hin zum vollständigen Saisonabbruch im Blick haben, und alle Entscheidungen verantwortungsvoll und besonnen vorbereiten und so schnell und so transparent wie möglich kommunizieren werden“, erklärt BFV-Präsident Rainer Koch.

Der BFV ruft alle Vereine und Mitglieder zudem dazu auf, sich strikt an die Vorgaben der zuständigen Behörden zu halten. Jeder einzelne müsse seinen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Virus‘ zu verlangsamen. Der Fußball mit seinen vielen Ehrenamtlichen werde seinen Beitrag hier leisten. Die Gesundheit aller hat immer höchste Priorität, „und da wird sich der Fußball entsprechend einreihen“, betonte Koch.

Herausragend: Vereine organisieren Unterstützung für Menschen aus Risikogruppen

Wie stark der Fußball ist, zeigen aktuell schon ganz viele Vereine im ganzen Freistaat: Der Bayerische Fußball-Verband ist stolz auf das Engagement vieler Fußballklubs und deren Mitglieder, die sich in dieser Ausnahmesituation solidarisch mit den Menschen aus den Risikogruppen erklären und beispielsweise als „Einkaufshelfer“ fungieren. „Es zeigt sich einmal mehr, wie tief der Fußball in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Fußball ist weit mehr als reiner Ergebnissport. In ganz Bayern stehen Fußballerinnen und Fußballer gerade für unsere gesellschaftlichen Werte und eine solidarische Gemeinschaft ein, helfen und unterstützen uneigennützig und ehrenamtlich. Das ist herausragend!“, sagt der BFV-Präsident.


Alle wichtigen Antworten zur Aussetzung des Spielbetriebs in Bayern

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat als Vorsorgemaßnahme hinsichtlich der weiter steigenden Zahl von Corona-Infizierten und dem Ausruf des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung den kompletten Spielbetrieb bis auf weiteres im ganzen Freistaat ausgesetzt. Hier gibt’s Antworten auf die drängendsten Fragen zum Thema.
 

  • Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
    Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus‘ den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Ausgesetzt werden daher alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren. Auch privat organisierte Freundschafts- und Testspiele sind im Freistaat aufgrund des ausgerufenen Katastrophenfalls untersagt.
     
  • Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
    Natürlich liegt es im Interesse des BFV und seiner Vereine, dass Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/20 ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet wird. Der Vorstand hat in einer Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern ausreichend Planungssicherheit zu geben. Stand jetzt ist es allerdings nicht möglich, eine Einschätzung abzugeben, ob und inwieweit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden zu bringen ist.
     
  • Warum wurde die Entscheidung jetzt getroffen?
    Aufgrund der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. März 2020, für Bayern den "Katastrophenfall" auszurufen, hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) umgehend seine bisherige Entscheidung zur Aussetzung des Spielbetriebs angepasst. Der BFV hält sich ausnahmslos an die Entscheidungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden.
     
  • Ist eine Verlängerung der Aussetzung möglich?
    Ja! Der Bayerische Fußball-Verband beurteilt die aktuelle Lage permanent und steht dafür in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und befolgt selbstredend alle staatlichen Anordnungen und Empfehlungen. Wenn es nötig ist, wird der BFV die Aussetzung erneut verlängern oder möglicherweise auch den Spielbetrieb komplett einstellen.
     
  • Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
    Durch den ausgerufenen Katastrophenfall sind alle Sportstätten gesperrt. Von daher können auch keine Freundschafts- oder Testspiele ausgetragen werden.
     
  • Dürfen Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten?
    Durch den ausgerufenen Katastrophenfall sind alle Sportstätten gesperrt. Von daher kann auch kein Trainingsbetrieb stattfinden.
     
  • Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die bayerische Talentförderung?
    Auch die Lehrgangsmaßnahmen und Stützpunkttrainings werden bayernweit vorerst ausgesetzt, bis auf weiteres geschlossen bleibt ebenso die Sportschule Oberhaching. Wann die Maßnahmen der Talentförderung wieder aufgenommen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hier erhalten alle Betroffenen entsprechende Mitteilungen direkt zugestellt.
     
  • Schulungen, sonstige BFV-Veranstaltungen?
    Generell sind auch alle BFV-Schulungen und -Bildungsangebote abgesagt. Im Einzelfall wird jedoch geprüft, ob eine Veranstaltung als Webinar abgehalten werden kann. Angemeldete Teilnehmer für eine Schulung oder Bildungsmaßnahme werden über die weitere Vorgehensweise per E-Mail informiert.
     
  • Durch die Coronakrise hat mein Verein finanzielle Einbußen. An wen kann ich mich wenden?
    Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) als Dachorganisation der Sportfachverbände in Bayern wird ab diesem Mittwoch (18. März) ein digitales System für seine Mitgliedsvereine und Mitgliedsfachverbände zur Verfügung stellen, um entstehende finanzielle Schäden zu melden. Unter Angabe der jeweiligen BLSV-Vereinsnummer bzw. Fachverbandsnummer können finanzielle Einbußen, die aufgrund der Corona-Krise zu erwarten sind, an den BLSV gemeldet werden.

Quelle: https://www.bfv.de/news/andere-news/2020/03/coronavirus-spielbetrieb-in-bayern-ausgesetzt